Die Mitteilung enthält die Ergebnisse der Prüfung und eine Begründung der Entscheidung. Der Hersteller stellt sicher, daß das genehmigte Qualitätssicherungssystem für die Auslegung, die Fertigung und die Endkontrolle der betreffenden Produkte nach Maßgabe des Abschnitts 3 angewandt wird; er unterliegt der förmlichen Überprüfung gemäß Abschnitt 3.3 und Abschnitt 4 und der EG-Überwachung gemäß Abschnitt 5. Die Anhänge I und III können nur nach dem in Artikel 137 Absatz 2 des Vertrags genannten Verfahren geändert werden. Alle Krebserkrankungen, die gemäß den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und/oder der dort üblichen Praxis als Folge einer Exposition gegenüber einem Karzinogen oder Mutagen bei der Arbeit festgestellt wurden, sind der zuständigen Behörde zu melden.
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 27 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, 2 oder 4, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4, 5 oder § 28 Absatz 2 Satz 2 ein Fahrzeug, eine selbstständige technische Einheit, ein Bauteil, ein Teil oder eine Ausrüstung feilbietet, veräußert oder in den Verkehr bringt. Wenn ein Rechtsakt nach Absatz 1 dies ausdrücklich vorsieht, hat der Hersteller den Nutzern alle relevanten Informationen und erforderlichen Anweisungen, aus denen alle für ein Fahrzeug, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit geltenden besonderen Nutzungsbedingungen oder Nutzungseinschränkungen zu ersehen sind, zur Verfügung zu stellen. Das Fahrzeug, das Bauteil oder die selbstständige technische Einheit darf nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn die nach Satz 1 zur Verfügung gestellten Informationen und Anweisungen beigefügt sind. Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle sind in verschließbaren Behältern zu lagern, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können der zuständigen Behörde gegenüber nachweisen, dass andere Behälterarten oder andere Entsorgungssysteme geeignet sind.
Teil Ii
Salmonella typhimurium gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Lebensmittelhygiene gewährleistet ist. Die anerkannte oder akkreditierte Stelle hat die Bundesrepublik Deutschland und die Länder von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden freizustellen, die durch die Ausübung der mit der Anerkennung übertragenen Befugnisse verursacht werden. Die Anerkennung kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn die nach § 31 zu fordernden Kriterien nicht erfüllt sind, wenn Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden oder wenn die Prüfaufgaben nicht ordnungsgemäß wahrgenommen werden. Die Anerkennung wird durch einen schriftlichen Bescheid bekannt gegeben, aus dem sich Art und Umfang der Prüfzuständigkeiten der benannten Stelle ergeben. Der Bescheid kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, um die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Prüfaufgaben durch die Stelle zu gewährleisten. Die Genehmigung nach Absatz 1 wird dem Hersteller auf Antrag erteilt.
Wohngebäude Genutzte Betriebsstätten, In Denen Jedoch Lebensmittel Regelmäßig
D) soweit erforderlich, geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume vorhanden sind, die insbesondere eine Temperaturkontrolle und eine ausreichende Kapazität bieten, damit die Lebensmittel auf einer geeigneten Temperatur gehalten werden können und eine Überwachung und, sofern erforderlich, eine Registrierung der Lagertemperatur möglich ist. Zusätzlich zu der Probenahme gemäß Buchstabe b überprüft die zuständige Behörde, ob antimikrobielle Mittel verwendet wurden, was das Ergebnis der Probenanalyse möglicherweise beeinträchtigt. Iii)bakteriologische Untersuchung von Schale und Inhalt von 4000 Eiern jeder Herde in Ansätzen von höchstens 40 Eiern. Diera Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Rat legt nach dem in Artikel 137 Absatz 2 des Vertrags genannten Verfahren für alle Karzinogene oder Mutagene, bei denen dies möglich ist, durch Richtlinien Grenzwerte fest und erlässt andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen; er stützt sich auf die verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten. F) Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, und insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem, abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind. Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung von Fahrzeugen, die unter Absatz 3 fallen, versagen.
G) Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 171 S. 1).§53 Abs. diez Nr. 1ECE-Regelung Nr. 69 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tafeln zur hinteren Kennzeichnung von bauartbedingt langsamfahrenden Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger vom 6. Juli 1994 (BGBl. 1994 II S. 1023),§53 Abs. 10 Nr. 2ECE-Regelung Nr. 70 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tafeln zur hinteren Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge vom 27. Juni 1994 (BGBl. 1994 II S. 970),§53 Abs.
Derartige Grenzwerte müssen revidiert werden, wenn sich dies angesichts neuerer wissenschaftlicher Daten als erforderlich erweist. Beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse kann ein Niveau, unter dem eine Gefährdung der Gesundheit nicht mehr gegeben ist, nicht festgelegt werden, jedoch wird durch eine Verringerung der Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen diese Gefährdung vermindert. Soll das größtmögliche Maß an Sicherheit gewährleistet werden, so ist es bei einigen Arbeitsstoffen erforderlich, sämtliche Resorptionswege einschließlich der Möglichkeit einer Hautpenetration zu berücksichtigen. Keimzellenmutagene sind Stoffe, die bleibende qualitative oder quantitative Veränderungen des genetischen Materials einer Keimzelle auslösen können, die zu einer Änderung der phänotypischen Merkmale dieser Zelle führen und auf künftige Generationen von Tochterzellen übertragen werden können.
Das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten nach den Richtlinien nach § 1 die erforderlichen Unterlagen für jeden Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, einer selbstständigen technischen Einheit oder eines Bauteils, für den es die EG-Typgenehmigung erteilt, verweigert, geändert, widerrufen oder zurückgenommen sowie Ausnahmeregelungen zugelassen hat. Satz 1 gilt entsprechend im Falle des Erlöschens einer EG-Typgenehmigung nach § 7 Absatz 2, § 18 Absatz 3 und § 23 Absatz 3. B) Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (ABl. EG Nr. L 220 S. 1).§43 Abs. 5Kapitel diez Anhang I, Anlage 1 bis 3 der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.
Der Leiter der Technischen Prüfstelle und der Leiter des benannten Technischen Dienstes sind für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. Sie haben der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diera auf Grund eines Verstoßes erforderlich waren. Der Leiter der Technischen Prüfstelle und der Leiter des benannten Technischen Dienstes haben sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen, auf Grund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden sollen, braucht die Datenbestätigung abweichend von Absatz 1 Satz 1 nur für eine Fahrzeugserie ausgestellt zu werden, wenn der Inhaber der nationalen Typgenehmigung die Fahrzeug-Identifizierungsnummer jedes einzelnen Fahrzeugs der Fahrzeugserie der Zentralen Militärkraftfahrtstelle mitteilt.
In ihr werden die einschlägigen Mindestvorschriften einschließlich Grenzwerte festgelegt. Um einen Beitrag zu einer Verminderung der Gefährdung zu leisten, sollten Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen für alle Karzinogene oder Mutagene festgelegt werden, bei denen dies aufgrund der verfügbaren Informationen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Daten, möglich ist. Es muss ein einheitliches, für die ganze Gemeinschaft geltendes Niveau des Schutzes gegen die Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene festgelegt werden, und zwar nicht durch detaillierte Vorschriften, sondern durch einen Rahmen allgemeiner Grundsätze, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten die Mindestvorschriften entsprechend anwenden können.
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Im Gutachten für die Einzelgenehmigung hat die oder der amtlich anerkannte Sachverständige oder der Technische Dienst zu bescheinigen, dass das Fahrzeug richtig beschrieben und vorschriftsmäßig ist. Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
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2.Für unvollständige FahrzeugeDer Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nichtdie technischen Anforderungen der in der Tabelle auf Seite 3 aufgeführten Einzelrichtlinien. 1.Für vollständige und vervollständigte Fahrzeuge/VariantenDer Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nicht die technischen Anforderungen aller einschlägigen Einzelrichtlinien. A)die nach den einschlägigen Einzelrichtlinien erforderlichen Versuche und Prüfungen zu veranlassen;b)zu überprüfen, ob das Fahrzeug mit den Merkmalen in der Fahrzeug-Beschreibungsmappe übereinstimmt und ob es die technischen Anforderungen aller einschlägigen Einzelrichtlinien erfüllt;c)falls erforderlich, den Einbau selbstständiger technischer Einheiten zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Darf nicht zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel verwendet werden, die beim Verzehr aufquellen sollen. Wenn die Gesamtfeuerungswärmeleistung einer Anlage berechnet wird, um darüber zu entscheiden, ob die Anlage in das EU-EHS aufgenommen werden soll, werden die Feuerungswärmeleistungen aller technischen Einheiten addiert, die Bestandteil der Anlage sind und in denen Brennstoffe innerhalb der Anlage verbrannt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. Zu diesem Zweck muss für den Druck Papier verwendet werden, das entweder durch farbige grafische Darstellung geschützt ist oder das Herstellerzeichen als Wasserzeichen enthält.