Stopfen (z. B. aus Gummi, Kunststoff, Kork), Abdeckkappen oder geeignete Verschraubungen verwandt werden. Das Verschließen mit Papier, Putzwolle oder dergleichen ist kein ausreichender Verschluss. Die abgesperrte Leitung der Gasinstallation ist zu entspannen, das dabei austretende Gas ist gefahrlos abzuführen. Bei Arbeiten an Gasinstallationsleitungen in Gebäuden ist dafür zu sorgen, dass sich keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische in den Räumen bilden können. Beim Sägen und Schneiden von Gasleitungen aus Polyethylen werden an der Schnittstelle keine gefährlichen elektrostatischen Aufladungen erzeugt, die eine Zündgefahr darstellen können.
Die Abquetschvorrichtung ist nach Herstellerangaben zu verwenden. Die Ausdehnung der Bereiche, in denen sich explosionsfähige Gas-Luft-Gemische bilden können, ist abhängig von der Gasart, der Gasmenge, dem Gasdruck in der Leitung und der Windrichtung. Sind Gefährdungen durch Anlagen, Einrichtungen oder Stoffe wie in Abschnitt 4 aufgeführt vorhanden, hat der Unternehmer im Benehmen mit dem Betreiber oder Eigentümer die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festzulegen und durchzuführen. In Fällen, in denen die erforderlichen Arbeiten von nur einer Person ausgeführt werden, z. Bei Gasinstallationen, ist diera Forderung erfüllt, wenn diera Person im Rahmen der Unterweisung auf die Anforderungen hinsichtlich eines sicheren Zustandes des vorgesehenen Arbeitsplatzes besonders hingewiesen worden ist. Abhängig von der Gefährdung ist weitere Persönliche Schutzausrüstung zu tragen (z. B. Sicherheitsschuhe mit ausreichendem Ableitwiderstand gemäß BGR 132 Abschnitt 3.5.1).
Austretendes Gas sollte unmittelbar ins Freie abgeleitet werden (z.B. durch Schlauchleitungen). Bei geringen Mengen kann das Gas auch an einer Austrittsstelle über geeignete Brenner, z.B. Kochstellenbrenner, abgebrannt werden. Vor dem Trennen von Leitungen der Gasinstallation ist die zugehörige Absperreinrichtung zu schließen und gegen Öffnen durch Unbefugte zu sichern, z.B. Diese Maßnahme gilt jedoch nicht als gasdichter Verschluss im Sinne von Verwahrung.
Betriebs- oder Hilfsabsperrung und Bohrvorrichtung sind in der Regel Bestandteil der Armatur . Für die Einsatzgrenzen (z. B. Druck, Durchmesser) sind die Herstellerangaben zu beachten. Geschlossene Absperrarmaturen gelten nicht als gasdichte Verschlüsse. Gegebenenfalls kann der betreffende Leitungsabschnitt auch mit Inertgas gefüllt werden. Unter Druck stehende Gasleitungen dürfen nur geöffnet werden, wenn keine mechanischen Gefahren durch das expandierende Gas (z. B. durch Fortfliegen von Teilen) entstehen können.
1 Gasinstallationen
Zug- oder Biegespannungen im Muffenbereich sind ebenfalls auszuschließen. Durch Zug- und Biegespannungen kann ein Gasaustritt auftreten oder ein Heizwendelkurzschluss hervorgerufen werden. Der Heizwendelkurzschluss kann ausströmendes Gas entzünden. Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Schweißung wird in der Schweißzone eine Temperatur von ca.
Als unterwiesen gilt eine Person, die über die möglichen Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an Gasleitungen belehrt worden ist. Gasinstallationen sind Gasleitungen in und außerhalb von Gebäuden hinter der Hauptabsperreinrichtung . Gefährliche Zündfunken können entstehen beim Schalten aller nicht explosionsgeschützten elektrischen Geräte, beim Benutzen von Taschenlampen, Telefonapparaten (Abnehmen des Hörers), Sprechgeräten und elektrischen Klingeln. Besonders gefährlich sind die automatisch arbeitenden Geräte, z.B. Bewegungsmelder, Kühlschrank und Gefriertruhe. Der Gefahrbereich kann wie in Abschnitt 5.2.4 beschrieben abgesperrt werden.
Das Tragen von Atemschutzgeräten ist bei Arbeiten an Gasleitungen erforderlich, wenn Erstickungsgefahr durch das austretende Gas nicht ausgeschlossen werden kann. Die Grundsätze der Prävention führen aus, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen müssen. Vor erstmaliger Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend (mindestens jedoch einmal jährlich, siehe § 4). Die Schulung stellt keine Unterweisung dar, da dies durch den Arbeitgeber erfolgen muss, sondern vermittelt die wesentlichen Inhalte der geltenden Vorschriften. Arbeiten an Gasleitungen sind Arbeiten, bei denen durch Gas-, Brand-, Explosions- oder mechanische Gefahren entstehen können.
Werden Arbeiten zur In- oder Außerbetriebnahme von Gasleitungen durchgeführt, so sind diese Arbeiten unter Leitung eines Aufsichtsführenden durchzuführen, zu koordinieren und zu kontrollieren. Netzbetreibern, die in diesem Bereich Tätigkeiten durchführen bzw. Verrichten lassen, wird dies regelmäßig die Aufgabe der verantwortlichen Fachleute bzw. Arbeiten an Gasleitungen sowie deren In- und Außerbetriebnahme stellen bei nicht sachgemäßem Umgang Gefahrenpotentiale dar. Die DGUV-Regel 100 – 500 regelt im Kapitel 2.31 Arbeiten an Gasleitungen daher die notwendigen einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen.
Die Gasversorgung umfasst Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas. Hierzu zählen erd- und freiverlegte Gasleitungen sowie Gasanlagen wie z. Leitungen und Anlagen zur Flüssiggasversorgung können ebenfalls dazugerechnet werden, sofern sie der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen. Stillgelegte Gasleitungen, bei denen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sie frei von ausgasenden Rückständen sind, werden wie in Betrieb befindliche Leitungen behandelt. Vor dem Durchtrennen einer unter Gasdruck stehenden Leitung sind die Absperreinrichtungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und der Leitungsabschnitt ist zu entspannen. Diese Zurückziehung von 43 maschinenbezogenen Vorschriften erfolgte zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift «Grundsätze der Prävention» zum 1.
Programm
Ab einem Betriebsdruck von 30 mbar oder Leitungsdurchmesser von DN 150 (vgl. auch DVGW-Arbeitsblatt G 465-2) sind zwei Absperrblasen mit zwischenliegender Entlüftung einzusetzen. Eine Druckentspannung des Zwischenraums ist sicherzustellen. Vorzugsweise sind zertifizierte Absperrblasen und Blasensetzgeräte zu verwenden (siehe DVGW VP 620-1, VP und VP 621-2). Bei Arbeiten an Gasleitungen im Freien sind die Arbeitsverfahren so auszuwählen, dass die Freisetzung von Gas im Arbeitsbereich vermieden bzw. Nach Abschluss der Arbeiten an Gasleitungen hat der Aufsichtsführende sich davon zu überzeugen, dass die Gasleitungen im Arbeitsbereich unter Betriebsbedingungen dicht sind.
33 Praxisseminar: Arbeiten An Gasleitungen Nach Dguv-regel 100-500, Kap 231 – Fachaufsicht
Dies kann an Klein-Baustellen (z.B. Arbeiten im Hausanschlussbereich, Verwendung von Druckanbohrarmaturen ohne Gasaustritt) eine besonders ausgebildete, eingewiesene und erfahrene Person sein. Die Aufsicht inklusive der Weisungsbefugnis ist schriftlich zu übertragen. Arbeiten an Gasleitungen, bei denen mit Gesundheits-, Brand- oder Explosionsgefahr zu rechnen ist, sind gefährliche Arbeiten im Sinne des § 8 der Unfallverhütungsvorschrift «Grundsätze der Prävention» .