Wie man es macht

Hilfe Zum Lebensunterhalt Nach Dem Sgb Xii (3 Kapitel)

Die Angaben nach § 123 Absatz 1 Nummer 3 sowie die Angaben zum Gemeindeteil nach § 122 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und e sowie Absatz 3 Nummer 1 sind freiwillig. Die Erhebung nach § 122 Absatz 1 Nummer 2 wird als Bestandserhebung vierteljährlich zum Quartalsende durchgeführt. Die Erhebung nach § 122 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e wird für jedes abgelaufene Quartal eines Kalenderjahres durchgeführt. Vor der Übermittlung sind die Betroffenen über die beabsichtigte Übermittlung, den Zweck des Forschungsvorhabens sowie ihr Widerspruchsrecht nach Satz 3 schriftlich zu unterrichten.

Die Länder können die Quartalsnachweise auch vor den sich nach Satz 4 ergebenden Acaben vorlegen; ein weiterer Abruf in dem für das jeweilige Quartal nach Absatz 3 Satz 1 geltenden Abrufzeitraum ist nach Vorlage des Quartalsnachweises nicht zulässig. Der im jeweiligen Kalenderjahr den für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Trägern entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen nach diesem Kapitel. Ein für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständiger Träger kann nach Ermächtigung eines anderen Trägers im Sinne dieses Buches dessen bestandskräftige Ansprüche mit dem monatlichen Zahlungsanspruch nach § 43a nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verrechnen. Zwischen den für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Trägern findet keine Erstattung verrechneter Forderungen statt, soweit die miteinander verrechneten Ansprüche auf der Bewilligung von Leistungen nach diesem Kapitel beruhen. Die Höhe der Aufrechnung nach Absatz 1 beträgt monatlich 5 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe nach der Anlage zu § 28. Der Grund der Vorläufigkeit der Entscheidung ist im Verwaltungsakt des ausführenden Trägers anzugeben.

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Diera Konstellation kann auftreten entweder wenn die Eltern selbst voll erwerbsgemindert sind, oder wenn das Kind nicht bei den Eltern lebt, sondern bei sonstigen Verwandten (z. B. bei den Großeltern). Der Antrag sollte vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung oder die Tagespflegestelle bzw. Jede kreisfreie Stadt muss gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz über ein Jugendamt verfügen. Gleiches gilt auch für das Landesjugendamt, das in jedem Bundesland vorhanden sein muss. BGH zur Haftung des Jugendamtes bei vorläufer Unterbringung in einer Pflegefamilie …

§ 64d Pflegehilfsmittel

Soweit während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der Pflegebedürftigen erforderlich ist, kann Kurzzeitpflege auch in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Absatz 2 des Fünften Buches erbracht werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe), soweit die häusliche Pflege nach § 64 nicht sichergestellt werden kann. Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen.

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Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen (§ 90 Absatz 1 SGB XII ). Verwertbar ist das Vermögen, über das der Vermögensinhaber verfügen darf und kann, und das er voraussichtlich in einem absehbaren, angemessenen Zeitraum verwerten, (übertragen, veräußern, beleihen oder einer wirtschaftlichen Verwendung zuführen) kann. Forderungen und Anwartschaften stellen einen wirtschaftlichen Wert ofrecer, der zum Vermögen gehört. Hierzu gehören insbesondere Ansprüche aus Wertpapieren, Bankguthaben, Versicherungs-, Bauspar- und sonstigen Verträgen, sowie zum Beispiel Ansprüche auf Zahlung von Zugewinnausgleich, des Rückkaufswertes und der Überschussbeteiligung von Lebensversicherungsverträgen.

§ 28 Ermittlung Der Regelbedarfe

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist zu forcieren, wenn es für die Erfüllung der aktuellen Aufgabe erforderlich scheint (§72 SGB VIII). Aufgaben, mit allgemein förderndem Inhalt, wie Lern- und Ausbildungshilfen. Tatsächlich ist es so, dass das SGB VIII nur dem ersten Artikel des KJHG entspricht. Die Artikel 2 bis 24 des KJHG regeln Übergangsvorschriften und Änderungen. Für Ausländer gilt, dass sie dann leistungsberechtigt sind, wenn sie aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (§6 Abs.2 SGB VIII).

Eine angemessene Lebensführung wird insbesondere dann wesentlich erschwert, wenn das Verlangen auf Einsatz des Vermögens zu einer ungerechtfertigten Verschlechterung der bisherigen Lebensverhältnisse der nachfragenden Person und der unterhaltsberechtigten Angehörigen führen würde. Geleistet wird, sowie angespartes Elterngeld oder Betreuungsgeld während des gesetzlichen Förderzeitraumes). Eine Härte kann vorliegen, wenn das Vermögen aus anderen zweckbestimmten Leistungen gebildet worden ist. Eine Härte liegt vor bei einem aus Blindengeld nach dem LPflGG beziehungsweise aus Blindenhilfe nach § 72 SGB XII angespartem Vermögen. Eine Härte im Sinne des § 90 Absatz 3 Satz 1 SGB XII liegt nicht schon dann vor, wenn der Einsatz des Vermögens von der nachfragenden Person als hart empfunden wird; es muss objektiv eine Härte bestehen. Die Besonderheit des Einzelfalles muss gegenüber der Situation anderer vergleichbarer Gruppen von nachfragenden Presenten die Anerkennung einer Härte erfordern.

Absatz 1 gilt auch, wenn die 33 Jahre durch die Zusammenrechnung der Zeiten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 und der Grundrentenzeiten nach § 76g Absatz 2 des Sechsten Buches erfüllt werden. Je Kalendermonat wird eine Grundrentenzeit oder eine nach Satz 1 vergleichbare Zeit angerechnet. Für Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Blindenhilfe oder Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch erhalten, ist ein Betrag in Höhe von 40 Prozent des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 65 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen. Bei Minderjährigen ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34, benötigt wird.

Auszugehen ist vom Verkehrswert , wobei die Belastungen des Grundstücks außer Betracht zu bleiben haben. Diese Belastungen sind nur bei der Frage des Umfangs und der Grenzen der Verwertung und des Einsatzes zu berücksichtigen. Handelt es sich um ein Wohngebäude mit einer Einliegerwohnung, ist deren Wohnfläche auf die Bezugsgröße anzurechnen. Im Übrigen sind auch Wohngebäude mit zwei oder mehr Wohnungen grundsätzlich nur dann angemessen, wenn die gesamte Wohnfläche für die insgesamt zu berücksichtigende Anzahl der sie bewohnenden Angehörigen den vorgenannten Obergrenzen entspricht. Das gilt auch, wenn sämtliche Wohnungen ausschließlich von der nachfragenden Person und ihren Angehörigen bewohnt werden. Als Bewohner sind – außer den Presenten der Einsatzgemeinschaft – die in Nummer 20 Absatz 3 genannten Personen zu berücksichtigen.

Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die leistungsnachsuchenden Presenten dies im Antrag erklären. Bei Personen, für die Satz 4 Nummer 1 gilt, ist § 44 Absatz 1 Satz 1 nicht anzuwenden. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für alle laufend gezahlten und am Monatsende zufließenden Einkommen. Der Zuschuss nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht als Leistung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 des Wohngeldgesetzes.

Erstes Kapitelallgemeine Vorschriften

Die ihnen überlassenen Daten und Datenträger sind nach Durchführung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten. Die Träger der Sozialhilfe dürfen die ihnen übermittelten Daten nur zur Überprüfung nach Satz 1 nutzen. Die übermittelten Daten der Presenten, bei denen die Überprüfung zu keinen abweichenden Feststellungen führt, sind unverzüglich zu löschen. Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Dabei haben sie die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Auskunftspflichtig nach Satz 1 und 2 sind auch Presenten, von denen nach § 39 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt an andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbringen.

Eine Härte im Sinne von § 90 Absatz 3 Satz 2 SGB XII , wenn dadurch eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde. Soweit die Kapitallebensversicherung nicht zu den durch § 90 Absatz 2 SGB XII privilegierten Vermögensgegenständen zählt, ist zu prüfen, ob die Härtevorschriften des § 90 Absatz 3 SGB XII ihrem Einsatz entgegenstehen. Dem Vermögen zuzurechnen ist sowohl der Hauptleistungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen aus der Kapitallebensversicherung zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit als auch alle aus dieser vertraglichen Beziehung resultierenden Rückabwicklungsansprüche nach Auflösung dieses Vertrages (zum Beispiel durch Kündigung). Nur im Zusammenhang mit Leistungen nach § 74 SGB XII ist eine (Bar-)Erbschaft unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses nicht als Vermögen durch § 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII geschützt (insoweit keine Berücksichtigung des Schonbetrages), sondern vorrangig für die Bestattung einzusetzen. Sie steht in diesem Umfang weder als Einkommen noch als Vermögen als „bereites Mittel“ für den Lebensunterhalt des Bestattungspflichtigen und seiner Einsatzgemeinschaft zur Verfügung. Erbschaften sind Vermögen, wenn sie vor dem Einsetzen der Sozialhilfe zugeflossen sind.