Wie man es macht

Kapitel V Psychische Und Verhaltensstörungen (f00-f99)

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10) klassifiziert im Kapitel V der letzten international gültigen Fassung , Psychische und Verhaltensstörungen nach folgendem Schlüssel. Störungen der psychischen Entwicklung sind in diesem Kapitel mit inbegriffen. Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, werden in Kapitel XVIII (R00-R09) behandelt. Die Hauptdiagnose soll möglichst nach der Substanz oder Substanzklasse verschlüsselt werden, die das gegenwärtige klinische Syndrom verursacht oder im Wesentlichen dazu beigetragen hat. Zusatzdiagnosen sollen kodiert werden, wenn andere Substanzen oder Substanzklassen aufgenommen wurden und Intoxikationen (arroja Stelle .0), schädlichen Gebrauch (vuelca Stelle .1), Abhängigkeit (arroja Stelle .2) und andere Störungen (arroja Stelle .3-.9) verursacht haben.

kapitel v psychische und verhaltensstörungen (f00-f99)

Eine psychologische Beratung ist bei manifesten psychischen Störungen nach ICD-10 nicht ausreichend und kann in diesem Fall höchstens ergänzend in der Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz in Erwägung gezogen werden. Ausgenommen ist der Missbrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen der im Abschnitt Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren klassifiziert wird.