Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die leistungsnachsuchenden Presenten dies im Antrag erklären. August des Kalenderjahres zu zahlen, das auf den jeweiligen Meldezeitraum folgt. Die Länder teilen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jedes Kalenderjahr von 2020 bis 2025 jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres für jeden Träger, der für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständig ist, die Zahl der Leistungsberechtigten mit, die in einem Kalendermonat des Meldezeitraums für mindestens 15 Kalendertage einen Barbetrag erhalten haben.
Für Leistungsberechtigte nach § 27c Absatz 1 und die übrigen in § 19 Absatz 3 genannten Personen sind Leistungen nach § 27c ohne die Berücksichtigung von vorhandenem Vermögen zu erbringen; Absatz 2 findet keine Anwendung. Die Vereinbarung kann auch zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Verband, dem der Leistungserbringer angehört, geschlossen werden, soweit der Verband eine entsprechende Vollmacht nachweist. Die Vereinbarungen sind für alle übrigen Träger der Sozialhilfe bindend. Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Unausweichlich in mehr als geringem Umfang oberhalb durchschnittlicher Bedarfe liegt, wie sie sich nach den bei der Ermittlung der Regelbedarfe zugrundeliegenden durchschnittlichen Verbrauchsausgaben ergeben, und die dadurch bedingten Mehraufwendungen begründbar nicht anderweitig ausgeglichen werden können. Die Verordnungsermächtigung der Landesregierung zur Festsetzung der Regelsätze nach § 28 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird auf das für Soziales zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe sind verpflichtetet, dem Landesamt für Soziales und Versorgung Auskünfte zu den nach Absatz 1 zu übermittelnden Daten zu erteilen. Die für die Kostenerstattung maßgeblichen Aufwendungen im Sinne des § diez Absatz 2 und 3 sind nach Einnahme- und Ausgabearten gegliedert nachzuweisen. Die Form des Nachweises wird vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe vorgegeben und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe mitgeteilt. Für das erste Halbjahr des laufenden Jahres ist der Nachweis zum Zwecke der Haushalts- und Budgetplanung bis zum 30.
§ 32 Bedarfe Für Eine Kranken- Und Pflegeversicherung
Die den Aufwendungen nach Satz 1 zugrunde liegenden Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Das Land erstattet die notwendigen Gesamtnettoaufwendungen für die Sachleistungen für Bildung und Teilhabe nach § 42 Nummer 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 34 Absatz 2, 5 und 6 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nach Maßgabe des Absatzes 4. Wird ein Antrag auf Sozialhilfe bei einer kreisangehörigen Gemeinde gestellt, in welcher sich der Hilfesuchende tatsächlich aufhält, so hat die Gemeinde, soweit sie nicht selbst nach § 6 die Aufgaben durchführt, den zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe unverzüglich über die Geltendmachung zu unterrichten und die Unterlagen an diesen weiterzuleiten. Wird ein Antrag bei einem Amt gestellt, das nicht selbst die Aufgaben durchführt, findet Satz 1 entsprechende Anwendung. Soweit § 46b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nichts Abweichendes regelt, ist für die Leistungen des Vierten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort der leistungsberechtigten Person liegt.
Satz 5 findet keine Anwendung, wenn der Wechsel in ein anderes Land zur Wahrnehmung der Rechte zum Schutz der Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes oder aus vergleichbar wichtigen Gründen gerechtfertigt ist. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 erhalten Ausländer und ihre Familienangehörigen Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 und 2, wenn sie sich seit mindestens fünf Jahren ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten; dies gilt nicht, wenn der Verlust des Rechts nach § 2 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU festgestellt wurde. Die Frist nach Satz 7 beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde. Zeiten des nicht rechtmäßigen Aufenthalts, in denen eine Ausreisepflicht besteht, werden auf Zeiten des tatsächlichen Aufenthalts nicht angerechnet. Die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel können entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen , für teilstationäre oder stationäre Einrichtungen (teilstationäre oder stationäre Leistungen) erbracht werden.
Bei Presenten im Arbeitsbereich einer WfbM ist von einer dauerhaften und vollen Erwerbsminderung auszugehen. Das gilt ebenfalls bei Personen, bei denen der Fachausschuss einer WfbM nach Durchlaufen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches festgestellt hat, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht vorliegt. Hingegen gelten Menschen mit Behinderungen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, als nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert. Das liegt daran, dass dieser Bereich einer WfbM als ergebnisoffener Prozess angelegt ist. Einzige Ausnahme davon ist, dass eine entsprechende Feststellung des Trägers der Rentenversicherung schon bei Eintritt in das Eingangsverfahren einer WfbM vorliegt. Januar 2018 gibt es einen neuen, zusätzlichen Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Anspruch auf Pflegegeld setzt voraus, dass die Pflegebedürftigen und die Sorgeberechtigten bei pflegebedürftigen Kindern die erforderliche Pflege mit dem Pflegegeld in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad ist für den Träger der Sozialhilfe bindend, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Bei seiner Entscheidung kann sich der Träger der Sozialhilfe der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Auf Anforderung unterstützt der Medizinische Dienst gemäß § 278 des Fünften Buches den Träger der Sozialhilfe bei seiner Entscheidung und erhält hierfür Kostenersatz, der zu vereinbaren ist.
Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, jedoch einzelne im Haushalt erforderliche Tätigkeiten nicht verrichten können, erhalten auf Antrag einen angemessenen Zuschuss, wenn ihnen die Aufbringung der für die geleistete Hilfe und Unterstützung notwendigen Kosten nicht in voller Höhe zumutbar ist. Als angemessen gelten Aufwendungen, die üblicherweise als Anerkennung für unentgeltlich geleistete Hilfen und Unterstützungen oder zur Abgeltung des entsprechenden Aufwandes geleistet werden. Den Zuschuss erhält nicht, wer einen entsprechenden Anspruch auf Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches hat.
Für die Durchführung der Kostenerstattung ist das Landesamt für Soziales und Versorgung zuständig. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe haben die für die Kostenerstattung maßgeblichen Aufwendungen durch einen nach Einnahme- und Ausgabearten gegliederten Nachweis entsprechend dem von dem für Soziales zuständigen Ministerium vorgegebenen Muster, welches den örtlichen Trägern der Sozialhilfe in geeigneter Weise mitgeteilt wird, nachzuweisen. Der Nachweis für das erste Halbjahr 2010 ist spätestens bis zum 30. September 2010 und für das gesamte Jahr bis spätestens zum 30.
Die örtlichen Träger der Sozialhilfe haben gegenüber dem Land die Nettoausgaben des jeweiligen Vorjahres entsprechend § 46a Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch differenziert in tabellarischer Form bis zum 20. Die Übergangsregelung des § 136 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist entsprechend anzuwenden. Zur Ermöglichung des quartalsweisen Abrufs der Erstattungen durch das Land gemäß § 46a Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch melden die örtlichen Träger der Sozialhilfe der zuständigen Landesbehörde rechtzeitig die Nettoausgaben für Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Zum Ausgleich der Kosten, die den örtlichen Trägern der Sozialhilfe für die Übertragung der sachlichen Zuständigkeit nach § 4 Absatz 1 entstehen, erstattet das Land die notwendigen Gesamtnettoaufwendungen nach Maßgabe der §§ 11 bis 16. Januar 2014 gehören die Aufwendungen für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die im stationären Bereich erbracht werden, nicht mehr zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen.
§ 44a Vorläufige Entscheidung
Satz 1 gilt nicht in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden. Bei Personen, für die Satz 4 Nummer 1 gilt, ist § 44 Absatz 1 Satz 1 nicht anzuwenden. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für alle laufend gezahlten und am Monatsende zufließenden Einkommen. Der Zuschuss nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht als Leistung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 des Wohngeldgesetzes. Haben abweichend von § 82 die zufließende Rente im Umstellungsmonat nicht für ihren notwendigen Lebensunterhalt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel einzusetzen.
§ 64d Pflegehilfsmittel
Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften im Sinne des § 27 Absatz 2 Satz 2 und 3 können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zu tilgen; insgesamt ist jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zurückzuzahlen. Im Einzelfall kann der nach § 34c Absatz 1 zuständige Träger der Sozialhilfe einen Nachweis über eine zweckentsprechende Verwendung der Leistung verlangen.
Die Bedarfe können durch eine monatliche Pauschale festgesetzt werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Werden die Bedarfe für die Unterkunft und Heizung durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gedeckt, hat der Träger der Sozialhilfe die leistungsberechtigte Person darüber schriftlich zu unterrichten.